Vuoggatjålme am Polarkreis ist ein Paradies für Angler und Wanderer. Starten Sie von hier aus mit dem Hubschrauber ins weglose Land! Für den Abenteuerlustigen werden verschiedene Aktivitäten angeboten.
Der Kalixfluss gilt als Schwedens Nationalfluss und ist einer der wenigen unverbauten Flüsse in Lappland. Erleben Sie ein echtes Naturabenteuer beim Drifting - dort, wo Schweden am schönsten ist!
Für die Angler und Fliegenfischer unter Ihnen ist der Kalixälv ein Geheimtip - für die kommenden Jahre werden im Kalixälv und seinen Nebenflüssen viele Lachse erwartet. Schauen Sie in unsere Angelseiten!
Wintermärchen in schwedisch Lappland. Schneeschuhwandern und Iglubauen, Hundeschlitten-, Rentierschlitten-, Motorschlittenabenteuer und Expeditionen in märchenhafter Winterlandschaft im hohen Norden. - Faszination Lappland! Lassen auch Sie sich verzaubern!
In Schweden existiert ein phantastisches und auf der Welt einzigartiges Gesetz, das, das Verhältnis zwischen Mensch und Natur in bezug auf Nutzung und Beanspruchung der Naturgüter regelt. Das "Allemansrätt", wie es auf schwedisch heist, ist ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht, das aus der Zeit der Landfahrer überliefert wurde. Diese mußten in der end- und weglosen Wildnis bei schwerem Wetter und Gefahren nachts das Überleben für sich gewärleisten. Es ermöglicht ein friedliches Nebeneinander der Interessen der Grundbesitzer und der Natur gegenüber Reisenden. Als Grundvoraussetzung muß gegenseitige Rücksichtnahme und guter Wille herschen. So durften Wanderer und Landfahrer im Notfall das Land anderer durchqueren, dort sogar für eine Nacht schlafen und sich von Beeren und Pilzen, die nicht im Privatbesitz standen ernähren.
Durch den zunehmenden Tourismus, der vor allem motorisirt erfolgt, gerät der Grundgedanke des Jedermannsrechts zusehends wörtlich " unter die Räder". Es wurde ausgenutzt und damit gewaltiger, vor allem moralischer Schaden angerichtet. Denn für Autos gilt das Recht nicht. Es geht vielmehr davon aus, das Natur und Umwelt wertvoll sind und daß man ihnen mit Achtung begegnen muß. Erst wenn man die Pflicht erfüllt hat, die Natur nicht zu beeinträchtigen oder gar zu zerstöhren, darf man bestimmte Rechte für sich in Anspruch nehmen. Dann erlaubt das Jedermannsrecht, im Gelände private Wege zu Fuß oder mit dem Rad zu benutzen, auf Seen und Flüssen mit dem Boot zu fahren und anzulegen, wildwachsende Beeren und Pilze zum unmittelbaren Verzehr zu pflücken, mit herumliegenden abgestorbenen Ästen unter Beobachtung größter Vorsicht Feuer zu entfachen und ohne extra Erlaubnis eine Nacht zu zelten, wenn man sich in genügendem Abstand zu Privatbesitz befindet. Das Gesetz gilt nicht für Gruppen, auch in Schutzgebieten muß auf die dort geltenden Rechte geachtet werden. Auf alleFälle verbietet das Allemansrätt das Abreißenlebender Bäume und Büsche, das Plündern von Vogelnestern, private Gebäudeanlagen, Höfe oder Uferstreifen zu benutzen, Abfall liegenzulassen, unnötigen Lärm zu machen, unter Naturschutz stehende Pflanzen zu pflückenund Feuer bei Verboten anzuzünden. Vor allem aber muß das Gelände so verlassen werden, wie man es vorgefunden hat, nämlich sauber. Dazu kommt in Lappland in besonderer Weise die Rücksicht auf die Rentiere, die meist jemandem gehören.